Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel: Wero-Win-Wochen
Geld senden. Geld gewinnen.
Aktionszeitraum: 18. März bis 2. September 2025
Das Gewinnspiel „Wero-Win-Wochen“ wird von der S-Payment GmbH, Am Wallgraben 115, 70565 Stuttgart (Veranstalter), veranstaltet. Durchgeführt wird das Gewinnspiel von der im Auftrag des Veranstalters handelnden S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG (S-MM), Grenzstraße 21, 06112 Halle (Saale), sowie bei Bedarf unterstützend bei der Gewinnübergabe von den kontoführenden Sparkassen und Landesbanken (Sparkassen).
- Am Gewinnspiel teilnehmen können alle natürlichen, volljährigen Personen, die im Aktionszeitraum vom 18. März bis 2. September 2025 Geldsendungen mit Wero durchführen und deren kontoführende Sparkasse das Gewinnspiel umsetzt. Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist freiwillig und kostenfrei.
- Wöchentlich werden im Aktionszeitraum siebenmal 1.000 Euro verlost (insgesamt 168.000 Euro). Mehrfachgewinne innerhalb einer Gewinnspielwoche sind ausgeschlossen.
- Mitarbeitende des Veranstalters und der an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen (Erfüllungshilfen) sowie Sparkassen-Mitarbeitende sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ihre Familienangehörigen dürfen am Gewinnspiel teilnehmen. Personen, die im Zeitraum vom 18. März bis 2. September 2025 minderjährig sind, sind nicht gewinnberechtigt und haben keinen Anspruch auf den Gewinn. Gewinnspielagenten und Gewinnspielclubs sind von der Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen. Personen, die versuchen, sich selbst oder Dritten bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich vor, die Einhaltung der Teilnahmebedingungen zu überprüfen (z. durch die Einforderung eines Altersnachweises).
- Zur Teilnahme an dem Gewinnspiel (Aktionszeitraum: 18. März bis 2. September 2025) ist eine einmalige Registrierung durch Angabe der genannten Daten erforderlich: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und IBAN des mit Wero verknüpften Kontos bei der Sparkasse. Mit der Registrierung erteilen Teilnehmende ihr Einverständnis, dass ihre Daten aus dem Zahlungsverkehr zur Identifikation von Geldsendungen mit Wero ausgewertet werden. Dazu werden alle für die Gewinnspielregistrierung erforderlichen Daten der:des Teilnehmenden an die zugehörige kontoführende Sparkasse übermittelt. Die Registrierung erfolgt auf Kontobasis, nicht auf Personenbasis. Weitere Teilnahmeversuche werden nicht gewertet. Bei mehreren Kontoinhaber:innen kann sich nur ein:e Kontoinhaber:in registrieren. Dies gilt auch für Gemeinschaftskonten. Geschäftsgirokonten sind von diesem Gewinnspiel ausgeschlossen.
Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, müssen alle genannten Daten bei der Registrierung vollständig angegeben werden. Unmittelbar nach der Registrierung wird eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse gesandt, in der die Teilnahme abschließend durch den:die Nutzer:in bestätigt werden muss. Erst danach ist die Registrierung vollständig abgeschlossen.
Eine abgeschlossene, vollständige Registrierung im Aktionszeitraum entspricht noch nicht einer Chance bei der Gewinnauslosung. Mit der Registrierung entsteht kein garantierter Gewinnanspruch.
- Auf der Gewinnspielseite (gewinnen-mit-wero.de) wird das Gewinnspiel durchgeführt. Über das Eingabeformular müssen alle erforderlichen Daten vollständig und korrekt angegeben werden, damit am Gewinnspiel teilgenommen werden kann. Die Übermittlung aller erforderlichen Daten zur Registrierung ist ausschließlich über die Gewinnspielseite gewinnen-mit-wero.de möglich. Briefe, Faxe und andere Formen von auf eine Teilnahme gerichteten Erklärungen werden nicht akzeptiert.
- Die Teilnahme erfordert die Zustimmung in die Teilnahmebedingungen und Datenschutzbestimmungen.
- Die Teilnahme ist ab dem 18. März 2025 um 00:01 Uhr bis zum 2. September 2025 um 23:59 Uhr (MEZ) möglich (Aktionszeitraum).
- Die Zahlungsverkehrsdaten (siehe Punkt 4) werden automatisiert für alle Kund:innen geprüft, insofern die Kund:innen der Analyse von Daten aus dem Zahlungsverkehr bei der kontoführenden Sparkasse zugestimmt haben. Kund:innen, die der Analyse von Zahlungsverkehrsdaten bei ihrer kontoführenden Sparkasse a) nicht ausdrücklich zugestimmt haben oder b) die Zustimmung widerrufen haben, können nicht für die Gewinnermittlung berücksichtigt werden, da nicht geprüft werden kann, ob Geldsendungen mit Wero durchgeführt wurden.
- Um für die wöchentlichen Gewinnauslosungen berücksichtigt zu werden, müssen registrierte Teilnehmende Geldsendungen mit Wero durchführen. Es werden nur diejenigen Geldsendungen gewertet, die ab dem Zeitpunkt der vollständig abgeschlossenen Registrierung getätigt werden. Teilnehmende werden nur in den Gewinnspielwochen für die Gewinnermittlung berücksichtigt, in denen mindestens einmal Geld mit Wero gesendet wurde. Nur in diesen Wochen haben Teilnehmende die Chance, einen der sieben Geldpreise in Höhe von 1.000 Euro zu gewinnen.
Jeder:Jede Teilnehmer:in hat die Möglichkeit, die Gewinnchancen zu erhöhen, indem innerhalb einer Gewinnspielwoche mehrfach Geldsendungen mit Wero durchgeführt werden. Jede Zahlung entspricht einem Los in der wöchentlichen Ziehung. Maximal werden aber nur sieben Sendungen innerhalb einer Gewinnspielwoche gewertet.
- Im Verlauf einer Gewinnspielwoche erfasst die kontoführende Sparkasse die berücksichtigungsfähigen Wero-Geldsendungen (mit Umsatzreferenznummer, Buchungsdatum, IBAN sowie Zeitpunkt und Leistungsart der Transaktion) gemäß Punkt 8 täglich und übermittelt sie am Ende der Gewinnspielwoche über einen sicheren Übertragungsweg an die S-Markt & Mehrwert zur Gewinnermittlung.
- Eine Gewinnspielwoche geht von dienstags, 00:01 Uhr, bis montags, 23:59 Uhr (MEZ). Geldsendungen mit Wero innerhalb dieses Zeitraums werden in der Ziehung am darauffolgenden Mittwoch berücksichtigt. Ausschlaggebend für die Berücksichtigung ist das Buchungsdatum der durchgeführten Geldsendungen.
- Alle Gewinner:innen werden per Zufallsgenerator an jedem Mittwoch innerhalb des Aktionszeitraums 18. März bis 2. September 2025 ermittelt. Die erste Gewinnziehung findet am 26. März 2025 statt, die letzte Gewinnziehung am 3. September 2025. Der Veranstalter behält sich vor, in Ausnahmefällen (z. Feiertage oder technische Einschränkungen) eine verspätete Gewinnziehung und -benachrichtigung durchzuführen.
Die gezogenen Gewinner:innen werden am Tag der Gewinnziehung über ihre angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Parallel wird die Auszahlung des Gewinns in Höhe von 1.000 Euro auf das Konto mit der angegebenen IBAN veranlasst. Die Gutschrift kann drei bis fünf Werktage in Anspruch nehmen. Bargeldauszahlungen sind ausgeschlossen. Die:Der Teilnehmende trägt eigenständig Sorge für die Korrektheit der bei der Registrierung angegebenen E-Mail-Adresse und IBAN. Kann die Gewinnbenachrichtigung aufgrund einer falschen E-Mail-Adresse nicht zugestellt oder die Gutschrift des Gewinns wegen einer fehlerhaften IBAN nicht veranlasst werden, übernimmt der Veranstalter hierfür keine Haftung. Für Sendungs- oder Auszahlungsfehler ist die S-Markt & Mehrwert in diesen Fällen nicht verantwortlich.
- Mit der Teilnahme berechtigen Sie den Veranstalter als verantwortliche Stelle (und die in dessen Auftrag handelnde S-MM) zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung aller zur Gewinnprüfung und -übergabe notwendigen Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, IBAN, Zahlungsverkehrsdaten). Alle bei Teilnahme erhobenen Daten werden nur im Rahmen des Gewinnspiels zum Zweck der Durchführung verwendet und nach Abschluss des Gewinnspiels gelöscht.
- Die Haftung der Veranstalter ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit ausgeschlossen. Für eine Haftung der Veranstalter auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
- Die Veranstalter haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Aktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Die Veranstalter haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehend benannten Pflichten.
- Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungshilfen der Veranstalter oder ihrer Arbeitnehmenden.
- Eine Versendung des Gewinnspiel-Links als Spam sowie an Adressat:innen, die dies nicht wünschen, ist nicht gestattet. Der:Die Teilnehmer:in haftet für durch Zuwiderhandlungen entstehende Schäden.
- Das Urheberrecht für dieses Gewinnspiel liegt ausschließlich beim Veranstalter S-Payment GmbH.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Aktion einzustellen oder zu verändern, falls unvorhergesehene oder außerhalb des Einflussbereichs der Veranstalter liegende Umstände eintreten, die eine planmäßige Durchführung der Aktion beeinträchtigen oder verhindern, und die Einstellung oder Veränderung sachgerecht und den Teilnehmenden zuzumuten ist. Zu diesen Umständen zählen unter anderem der Ausfall oder die Beeinträchtigung von Hard- oder Software, das nicht autorisierte Eingreifen Dritter sowie rechtliche Beanstandungen. In diesen Fällen haften weder die Veranstalter noch angeschlossene bzw. beauftragte Dienstleistungsunternehmen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs die:den entsprechende:n Teilnehmende:n von der Aktion auszuschließen. Der genaue Zeitpunkt der Beendigung des Gewinnspiels wird in den o. Fällen den Teilnehmenden per E-Mail bekanntgegeben. Im Falle der Beendigung des Gewinnspiels werden die bis dahin ermittelten Gewinne noch ausgeschüttet. Der Anspruch auf nachträgliche Gewinnziehung mit Gewinnausschüttung entfällt ausnahmslos.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.